Der Schulelternbeirat wird aus je einem von den Klassenelternbeiräten aus ihrer Mitte gewählten Mitglied gebildet; Klassenelternbeiräte einer ganzen Jahrgangsstufe wählen den Schulelternbeirat. Er unterstützt die Arbeit der Elternbeiräte beim Zusammenwirken der Schule und der Elternschaft. Der Schulelternbeirat soll die Lehrerkonferenz einmal im Schuljahr über seine Arbeit informieren.
Gesetzliche Grundlage ist §72 des Landesschulgesetzes Schleswig-Holstein.
Die Schulelternbeiräte senden Delegierte in die Fachkonferenzen, wo z.B. über Investitionen in Fachliteratur, Lehrmaterialien o.ä. entschieden wird.
Wir sind für Euch über unser Kontaktformular erreichbar.
Vorstand
![]() Nicole Huß | ![]() Mandy Lewerenz |
![]() Amala Gutermuth | ![]() Martin Schmeling |
Aufgaben des SEB
Alle wichtigen Informationen, die wir hier geben, können in dem dazugehörigen Schulgesetz-SH (Vierter Teil) nachgelesen werden!
Hier:
Die Aufgaben und Zusammensetzungen der jeweiligen Beiräte (Abschnitt III/ Unterabschnitt 2) und Konferenzen (Abschnitt III/ Unterabschnitt 1) sind dort aufgelistet.
Eine tolle Broschüre wurde durch das IQ-SH herausgegeben und gibt einen zusätzlichen Einblick in die Elternmitwirkung in Schleswig-Holstein.
Hier: Elternmitwirkung.pdf